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SWIFT

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication. 1. Begriff: Von Finanzinstituten getragene Gesellschaft (in der Rechtsform einer Genossenschaft nach belgischem Recht; Sitz in La Hulpe bei Brüssel).

    2. Leistungen: SWIFT betreibt ein internationales, hochverfügbares und sicheres Kommunikationsnetzwerk und bietet Produkte sowie Services, die es seinen Kunden ermöglichen, Finanznachrichten sicher und schnell untereinander auszutauschen. Die Operating Center befinden sich in den Vereinigten Staaten, in den Niederlanden und in der Schweiz. Neben den Transaktionen des Zahlungsverkehrs werden über das SWIFT-Netzwerk auch Nachrichten im Zusammenhang mit Dokumentengeschäften, Devisengeschäfte und insbesondere auch Wertpapierhandelsgeschäften übermittelt. Zur Vermeidung von Missverständnissen und Auslegungsschwierigkeiten sind Adressen, Währungsbezeichnungen und Nachrichtentexte einer Normung unterworfen (international verständliche SWIFT-Standards). Deshalb erarbeitet SWIFT in enger Kooperation mit dem Finanzgewerbe Standards für den Nachrichtenverkehr. Es wurden Hunderte von Nachrichtentypen für den Datenaustausch definiert. Zu diesen SWIFT-Nachrichten gehören bspw. Interbank- und Kundenzahlungen, Deckungsanschaffungen aus Wertpapier- und Devisengeschäften sowie Kontoauszüge für gegenseitig unterhaltene Konten zwischen Kreditinstituten.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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