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Revision von Verursacherprinzip vom 05.06.2009 - 14:40

Verursacherprinzip

Definition: Was ist "Verursacherprinzip"?
Grundsatz der Umweltpolitik, nach dem die gesamten sozialen Kosten einer ökonomischen Aktivität von denjenigen Wirtschaftssubjekten zu tragen sind, die sie verursacht haben.

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    Das Verursacherprinzip fordert eine Internalisierung sozialer Kosten: Im Fall einer mit sozialen Kosten verbundenen Nutzung ist das Nutzungsrecht von der Zahlung für den Umweltschaden abhängig (Polluter-Pays-Principle); die Zahlung muss nicht an den Geschädigten (Entschädigung) erfolgen.

    2. Theoretische Begründung: Aus allokations- und wohlfahrtstheoretischer Sicht ist eine Internalisierung externer Effekte wirtschaftlicher Aktivitäten zur Realisierung des volkswirtschaftlichen Allokationsoptimums (Pareto-Effizienz) erforderlich.

    3. Das Verursacherprinzip ist nur eingeschränkt realisierbar:
    (1) Konzeptionelle und kontrolltechnische Schwierigkeiten, konkrete Umweltschäden einzelnen Verursachern zuzurechnen (synergetische und Schwelleneffekte);
    (2) Durchsetzungsprobleme des Anspruchs auf Nichtbeeinträchtigung Dritter gemäß Haftungsrecht;
    (3) Souveränität von Staaten (grenzüberschreitende Umweltbelastungen).

    4. Aufgrund der unter Punkt 3 angeführten Probleme erfolgte eine pragmatische Umformulierung des Verursacherprinzips, nach dem dem Verursacher von Umweltbeeinträchtigungen diejenigen Vermeidungs- und Beseitigungskosten angelastet werden, die bei der Realisierung eines staatlich fixierten Beeinträchtigungsniveaus anfallen (Vermeidungskostenansatz).

    Gegensatz: Gemeinlastprinzip.

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