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Pfandbrief

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: gedeckte Anleihe, die von Pfandbriefbanken (früher: Realkreditinstituten wie Hypothekenbanken, Landesbanken, Pfandbriefanstalten) aufgrund erworbener Hypotheken, Forderungen gegen staatliche Stellen oder Schiffshypotheken vergeben wird.

    2. Rechtsgrundlage: Pfandbriefgesetz.

    3. Charakterisierung: Pfandbriefe werden unterschiedlich je nach Zinssatz mit einem Disagio emittiert. Sie müssen in voller Höhe durch nach bestimmten Grundsätzen zu gewährende Hypotheken oder Grundschulden u.U. auch durch Ersatzdeckung gedeckt sein und sind zur Anlegung von Mündelgeldern geeignet (mündelsichere Papiere). Der Zinsfuss der Pfandbriefe liegt i.Allg. etwas über demjenigen der Staatsanleihen. Der Pfandbriefinhaber hat kein Kündigungsrecht. Rückzahlung erfolgt meist durch Auslosung, globale Kündigung (meist einzelner Serien) oder freihändigen Rückkauf. Die Pfandbriefe werden an der Börse gehandelt. Der Kurs ist meist sehr beständig.

    4. Sonderformen: Schiffspfandbrief, Flugzeugpfandbrief.

    Vgl. auch Kommunalobligationen.

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