steuerrechtlicher und -technischer Begriff für die Möglichkeit, bereits gezahlte Steuerbeträge bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage einer anderen oder derselben Steuer abzuziehen.
Das dreibändige Werk analysiert Marktversagensgründe, beschäftigt sich mit der Frage, wie öffentliche Ausgaben möglichst effizient finanziert werden können, und thematisiert ... mehr