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Revision von Einzelzahlungsvertrag vom 28.02.2013 - 15:02

Einzelzahlungsvertrag

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    Ein Einzelzahlungsvertrag ist ein Fall des Zahlungsdienstevertrags. Nach § 675f I BGB verpflichtet der Einzelzahlungsvertrag den Zahlungsdienstleister dazu, für die Person, die einen Zahlungsdienst als Zahler, Zahlungsempfänger oder in beiden Eigenschaften in Anspruch nimmt (Zahlungsdienstnutzer), einen Zahlungsvorgang auszuführen.

    Vgl. allg. Überweisung.

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