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Umwelterklärung

Definition: Was ist "Umwelterklärung"?

Beim Aufbau eines Umweltmanagements nach EG-Öko-Audit-Verordnung (Ökoaudit) münden alle Schritte in eine für die Öffentlichkeit zu verfassende Umwelterklärung, die von einem externen Gutachter validiert wird.

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    1. Begriff: In der EMAS-Umwelterklärung münden alle Schritte des Aufbaus eines Umweltmanagements nach EG-Öko-Audit-Verordnung. Die Erklärung wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und kann von einem externen Gutachter validiert werden.

    2. Inhalt: Die Umwelterklärung muss Informationen zu folgenden Themen enthalten (EMAS II, Anhang 3, 3.2. Umwelterklärung):
    (1) klare und eindeutige Beschreibung der Organisation und Zusammenfassung ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen sowie ggf. der Beziehung zur Muttergesellschaft;
    (2) die Umweltpolitik der Organisation und Beschreibung des Umweltmanagementsystems der Organisation;
    (3) Beschreibung aller wesentlichen direkten und indirekten Umweltaspekte, die zu wesentlichen Umweltauswirkungen der Organisation führen, und eine Erklärung der Art der diese Umweltaspekte bezogenen Auswirkungen;
    (4) Beschreibung der Umweltzielsetzung;
    (5) Zusammenfassung der verfügbaren Daten über die Umweltleistung (z.B. Emissionen, Abfallaufkommen, Verbrauch von Rohstoffen, Energie und Wasser);
    (6) sonstige Faktoren der Umweltleistung;
    (7) Name und Zulassungsnummer.

    Vgl. auch Umweltberichterstattung, Nachhaltigkeitsbericht.

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