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Handelsbilanz

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    Inhaltsverzeichnis

    1. Handelsrecht
    2. Außenwirtschaft

    Handelsrecht

    1. Allgemein: Die durch § 242 I HGB vorgeschriebene Bilanz, die ein Kaufmann bei Beginn seines Handelsgewerbes (Eröffnungsbilanz) und jeweils für den Schluss eines Geschäftsjahres (Jahresbilanz) aufzustellen hat.

    Vgl. auch Jahresabschluss.

    2. Konzernabschluss: Handelsbilanz II.

    Außenwirtschaft

    Zahlungsbilanz, Teil der Leistungsbilanz, in der die Warenausfuhr als Zahlungseingang und die Wareneinfuhr als Zahlungsausgang erfasst wird. Daneben gibt es in der Leistungsbilanz die Dienstleistungsbilanz, die Einkommensbilanz sowie die Bilanz der laufenden Übertragungen.

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