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Kreditgeschäft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten; Bankgeschäft im Sinn des § 1 KWG. Der Betrieb des Kreditgeschäfts ist verboten, wenn es durch Vereinbarung oder geschäftliche Gepflogenheit ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist, über den Kreditbetrag durch Barabhebung zu verfügen (§ 3 Nr. 3 KWG).

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