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organisatorische Einheit
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Organisationseinheit. 1. Begriff: Element der Aufbauorganisation. Zuordnungsbereich von Kompetenz für einen oder mehrere Handlungsträger.
2. Arten: a) Nach der Anzahl der Handlungsträger:
(1) Unipersonale organisatorische Einheit: Kompetenzen für einen Handlungsträger.
Vgl. auch Stelle.
(2) Multipersonale organisatorische Einheit: Kompetenzen für mehrere Handlungsträger; nach den Prinzipien der Willensbildung zu unterscheiden in: Organisatorische Einheit mit einer internen Hierarchie (organisatorischer Teilbereich) und Gruppen als ständige, sowie Gremien als zeitweise, aktive organisatorische Einheit mit gemeinsamer Willensbildung.
b) Nach der Aufgabenstellung:
(1) Weisungsbefugte Instanzen,
(2) entscheidungsunterstützende Stäbe,
(3) Entscheidungseinheiten,
(4) Realisationseinheiten,
(5) Kontrolleinheiten.
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