Direkt zum Inhalt

Bebauungsplan

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    nach dem Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der Bauleitplanung vorgesehene rechtsverbindliche Festsetzung für die städtebauliche Ordnung. Im Bebauungsplan können u.a. festgesetzt werden: Art und Maß der baulichen Nutzung (z.B. Fluchtlinien), Größe der Baugrundstücke, Verkehrsflächen, Flächen für Land- und Forstwirtschaft, für Gemeinbedarf und Sport- und Spielanlagen, höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden etc. Der Bebauungsplan wird durch Satzung beschlossen und stellt deshalb eine Rechtsnorm dar. Er kann im Wege der abstrakten Normenkontrolle nach § 47 VwGO oder im Rahmen der Überprüfung von Verwaltungsakten, die auf den Bebauungsplan gestützt werden, angegriffen werden. Einzelheiten in der BaunutzungsVO i.d.F. vom 23.1.1990 (BGBl. I 132) m.spät.Änd.

    Vgl. auch Flächennutzungsplan.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com