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Revision von Absatzhelfer vom 14.02.2013 - 14:15

Absatzhelfer

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    rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Personen oder Institutionen im Distributionsprozess, die bei der Waren- und Informationsverteilung mitwirken, ohne selbst Eigentümer der Waren zu werden. Zu unterteilen in akquisitorisch tätige Absatzhelfer (z.B. Handelsvertreter, Kommissionäre, Makler, Versteigerer) und vornehmlich die Logistik übernehmende Absatzhelfer (z.B. Spediteure, Frachtführer, Lagerhalter, Reeder). I.w.S. sind Absatzhelfer auch: Marktforschungsinstitute, Werbeagenturen, Inkassogemeinschaften, Leasinggesellschaften, Factoringunternehmen. Der Begriff ist einseitig, da Absatzhelfer ebenso in die Warenbeschaffung eingeschaltet sind; diese fungieren dann als Beschaffungshelfer.

    Vgl. auch Absatzmittler, Distributionsorgane.

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