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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Deszendenten; Begriff v.a. des Erbrechts für Kinder und Kindeskinder (z.B. Enkel, Urenkel) sowie ihnen durch Annahme als Kind Gleichgestellte.

    Erbansprüche: Erbfolge, Pflichtteil.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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