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Maschinengarantieversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Versicherung von Folgeschäden an Maschinen bzw. versicherten Sachen, die aus Anlass von Konstruktions-, Guss-, Material-, Berechnungs-, Werkstätten- oder Montagefehlern entstehen. Die Maschinengarantieversicherung finanziert die Garantie des Herstellers oder Lieferanten, der zugleich der Versicherungsnehmer ist. Dabei müssen die auftretenden Fehler laut den Garantiebedingungen des Verkaufs- oder Liefervertrags vom Versicherungsnehmer zu vertreten sein. Die Maschinengarantieversicherung ist eine Versicherungsart innerhalb der  technischen Versicherung.

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