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Finanzplanung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Finanzplanung von Unternehmungen
    2. Finanzplanung öffentlicher Haushalte

    Finanzplanung von Unternehmungen

    1. Begriff: Prozess der zielgerichteten, d.h. an definierten Liquiditäts-, Rentabilitäts- und Risikozielen (Liquidität, Rentabilität) ausgerichteten Gestaltung zukünftiger Finanzentscheidungen.

    2. Einordnung: Teilgebiet der Unternehmensplanung. Einerseits basiert die Finanzplanung auf betrieblichen Teilplänen, bes. auf Absatz- und Produktionsplänen; andererseits beeinflusst die Finanzierung die übrigen betrieblichen Teilpläne. Aufgrund dieser Interdependenzen gilt die Finanzplanung nur integriert im Gesamtplanungsprozess als durchführbar (integrierte Finanzplanung).

    3. Aufgaben:
    (1) Ermittlung des zukünftigen Finanzbedarfs;
    (2) Bestimmung von Art, Höhe und Zeitpunkt von Finanzierungsmaßnahmen.

    4. Arten:
    (1) Strategische Finanzplanung: Festlegung der Rahmendaten für Finanzentscheidungen; an Rentabilitäts- und Risikozielen orientiert.
    (2) Operative Finanzplanung: Detailentscheidungen innerhalb der durch die strategische Finanzplanung festgelegten Rahmendaten; an Liquiditätszielen orientiert. Konkretisierung der operativen Finanzplanung im Finanzplan.

    Finanzplanung öffentlicher Haushalte

    (Bund, Länder und Kommunen): Haushaltsplan, mehrjährige Finanzplanung.

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