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Revision von Verwendungsklausel vom 28.09.2011 - 10:10
Verwendungsklausel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
In der Kfz-Versicherung darf das Kraftfahrzeug nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck benutzt werden.
Beispiel: private Fahrten des Versicherungsnehmers. Zu weiteren Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs und zu den Folgen einer Pflichtverletzung vgl. Obliegenheiten.
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