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Revision von Verwendungsklausel vom 28.09.2011 - 10:10

Verwendungsklausel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    In der Kfz-Versicherung darf das Kraftfahrzeug nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck benutzt werden.

    Beispiel: private Fahrten des Versicherungsnehmers. Zu weiteren Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs und zu den Folgen einer Pflichtverletzung vgl. Obliegenheiten.

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