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Regionalklasse

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Grundlegendes Merkmal zur Prämiendifferenzierung in der Kfz-Versicherung, bei dem der statistische Zusammenhang zwischen dem Hauptwohnsitz bzw. dem Sitz des Versicherungsnehmers des zu versichernden Kraftfahrzeugs (Kfz) und dem Schadenverlauf berücksichtigt wird.

    2. Merkmale: Ausschlaggebend für die Zuordnung zu einer Regionalklasse ist der Zulassungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. Die Regionalklasse richtet sich nach der Anzahl und der Schwere der Schadenfälle im jeweiligen Zulassungsbezirk. Neben diesen Faktoren spielen auch noch andere Indikatoren eine Rolle, wie z.B. allgemeine Straßenverhältnisse, die Bestandszusammensetzung oder die Anzahl der in der jeweiligen Region insgesamt zugelassenen Fahrzeuge. Jeweils zum 1. Oktober eines jeden Jahres wird durch einen unabhängigen Treuhänder in einem Zulassungsbezirk separat für die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Vollkaskoversicherung und die Teilkaskoversicherung ein Indexwert ermittelt, nach dem die Einsortierung in die Regionalklassen vorgenommen wird. Dabei wird der Schadenverlauf der letzten fünf Jahre zugrunde gelegt.

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