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Revision von Erdbeben vom 28.09.2011 - 09:45
Erdbeben
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird. Gehört damit zu den Elementargefahren. Schäden durch Erdbeben sind i.d.R. in der erweiterten Elementarschadenversicherung versicherbar. Eine Erdbebenmindeststärke nach der Richterskala wird als Voraussetzung für einen versicherten Schaden üblicherweise nicht gefordert.
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