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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Produktionsstätte, die als räumlich zusammenhängende Verwaltungseinheit innerhalb eines Unternehmens existiert.

    2. Durch das Urheberrecht geschützte persönliche geistige Schöpfung - also Erzeugnis - die Inhalt oder Form oder deren Verbindung etwas Neues und Eigentümliches darstellt (§ 2 UrhG).

    Vgl. auch Sammelwerk.

    3. Bedeutung im Sinn des Werkvertrages.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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