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Devisenoption

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Recht, aber nicht Verpflichtung des Inhabers einer Option, einen bestimmten Währungsbetrag zu einem vereinbarten Preis (Basispreis oder Strike Price) bis bzw. zu einem festgelegten Auslauftag (Expiration Date) zu kaufen bzw. zu verkaufen. Als Äquivalent für das Wahlrecht hat der Optionsinhaber an den Stillhalter eine Prämie (Optionsprämie) zu zahlen. Ob der Optionsinhaber das Recht ausübt, hängt von der jeweiligen Kursentwicklung ab. Das Risiko des Käufers ist auf die Optionsprämie beschränkt. Die Gewinnmöglichkeiten sind (theoretisch) unbegrenzt. Call und Put sind während ihrer Laufzeit handelbar. Devisenoptionen eignen sich zur Wechselkurssicherung, zum Hedging und zur Spekulation. Die Kaufoption wird als Call bezeichnet, die Verkaufsoption als Put.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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