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Call

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kurzbezeichnung für eine Call Option (Kaufoption), im Gegensatz zum Put (Verkaufsoption). Ein Call gibt dem Inhaber (Käufer) gegen Zahlung der Optionsprämie das Recht, einen vereinbarten Geschäftsgegenstand (Basisobjekt) zum Basispreis zu einem bestimmten Termin oder in einem bestimmten Zeitraum zu kaufen. Der Verkäufer (Stillhalter) der Option hat die Pflicht, zu verkaufen, wenn der Käufer sein Recht ausübt.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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