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Gewerkschaften

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Geschichte der Gewerkschaften
    2. Heutige Bedeutung in der Bundesrepublik Deutschland
    3. Internationale Organisationen
    4. Gewerkschaften in anderen Ländern

    nach Industrie-Gruppen, nach Berufen oder nach politischen oder religiösen Richtungen gegliederte Vereinigungen von Arbeitnehmern bzw. von Arbeitnehmervereinigungen zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lebensbedingungen und als sonstige Interessenvertretungen gegenüber dem Staat und den Arbeitgebern (Arbeitgebervereinigungen).

    Vgl. auch Sozialpartner.

    Geschichte der Gewerkschaften

    1. Bis 1933: a) Erste im Verlauf der Industrialisierung aufgrund der schlechten sozialen Lage der Arbeitnehmerschaft entstandene gewerkschaftsähnliche Vereinigungen wurden in Deutschland 1848 wieder aufgelöst. Neu hervorgegangen aus den 1865 und 1866 gegründeten Reichsorganisationen der Tabakarbeiter und Buchdrucker. Voraussetzung für weiterreichende Gewerkschafts-Gründung: Die 1869 aufgrund der Agitation von Lassalle in Preußen gewährte Koalitionsfreiheit.

    Drei Richtungen:
    (1) Die „Arbeiterschaften”, hervorgegangen aus Lassalles „Allgemeinem Deutschen Arbeiterverein” und den 1868 durch Bebel begründeten „Internationalen Gewerksgenossenschaften”;
    (2) die durch Hirsch und Duncker gegründeten freiheitlich-nationalen Gewerkvereine. 1878: Sozialistengesetz (Lahmlegung der unter
    (1) erwähnten Gewerkschaften bis zur Aufhebung des Gesetzes 1890), Spitzenorganisation dieser „freien” Gewerkschaften seit 1891: Generalkommission;
    (3) seit Mitte der 1990er-Jahre aufgebaute christliche Gewerkschaft, hervorgegangen aus der christlich-sozialen Bewegung (Bischof Ketteler). Diese drei Richtungen der dt. Gewerkschaften als Richtungsgewerkschaften waren politisch ausgerichtet: Freie Gewerkschaft verbunden mit der Sozialdemokratie, christliche Gewerkschaft der Zentrumspartei nahe stehend, Hirsch-Dunckersche Gewerkschaft den liberalen Parteien nahe stehend.

    b) Nach dem Ersten Weltkrieg neuer Auftrieb der Gewerkschafts-Bewegung durch das sog. Novemberabkommen vom 15.11.1918 zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern: Anerkennung der Gewerkschaften als Vertretung der Arbeitnehmer und deren unbedingter Koalitionsfreiheit; Verzicht der Arbeitgeber auf Werksvereine; Regelung der Arbeitsbedingungen für sämtliche Arbeitnehmer durch Kollektivvereinbarungen mit den Gewerkschaften (Tarifvertrag); Einrichtung von Arbeitsausschüssen (Vorläufer der Betriebsräte) in sämtlichen Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten; Einführung des 8-Stunden-Tages. Aus den Grundsätzen dieses Abkommens ist entwickelt worden:
    (1) Das kollektive Arbeitsvertragsrecht,
    (2) Betriebsräterecht,
    (3) Urlaubsrecht,
    (4) Verbesserung des Sozialversicherungsrechts und dessen Ergänzung durch Vorsorge für den Fall der Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit.

    2. 1933 bis 1945: Auflösung der Gewerkschaften sämtlicher Richtungen. Überführung ihrer Mitglieder in die „Deutsche Arbeitsfront”.

    3. Nach 1945: Neugründung der Gewerkschaften. An die Stelle von Richtungs-Gewerkschaften traten Einheits-Gewerkschaften, statt des Berufsprinzips dominierte das Prinzip des Industrieverbandes.

    Ausnahme: Deutsche Angestellten-Gewerkschaft. 1949 Trennung der westdeutschen Gewerkschaft vom gesamtdeutschen „Freien Deutschen Gewerkschaftsbund” (FDGB seitdem Bezeichnung für die alleinige Gewerkschaftsorganisation in der ehemaligen DDR) und Gründung des DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund). Dieser lehnte auf seinem Gründungskongress den Neuaufbau einer kapitalistischen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung ab und forderte stattdessen energische Schritte in Richtung einer Wirtschaftsdemokratie. Er geriet damit in einen Gegensatz zu den vorherrschenden politischen Kräften, der sich auf gewerkschaftlicher Seite 1955 in der Gründung der CGD (Christliche Gewerkschaftsbewegung Deutschlands) äußerte.

    Heutige Bedeutung in der Bundesrepublik Deutschland

    17 nach dem Industrieprinzip organisierte Einzelgewerkschaften zusammengefasst im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), Sitz in Berlin. Daneben Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Sitz in Berlin; Deutscher Beamtenbund (DBB), Sitz in Berlin; Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB), Sitz in Berlin.

    Internationale Organisationen

    um die Jahrhundertwende von Deutschland aus entstanden. 1949 konstituierte sich nach Ablösung vom kommunistisch orientierten Weltgewerkschaftsbund der Internationale Bund Freier Gewerkschaften (IBFG).

    Gewerkschaften in anderen Ländern

    1. Entwicklung der Gewerkschaft in Frankreich: Confédération Générale du Travail.

    2. Gewerkschaft in den USA: American Federation of Labor-Congress of Industrial Organizations (Zusammenschluss AFL-CIO im Dezember 1955), Independents.

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