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vermögenswirksame Leistungen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Geldleistungen im Sinn des § 2 VermBG, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Diese Geldleistungen können auch für den Ehegatten, die Kinder oder die Eltern des Abeitnehmers angelegt werden (§ 3 VermBG).

    Vgl. auch Vermögensbildung der Arbeitnehmer.

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