Direkt zum Inhalt

Sicherungsabtretung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Sicherungszession; Forderungsabtretung zur Sicherung einer Forderung des Zessionars gegen den Zedenten. Die Sicherungsabtretung ist ein treuhänderisches Rechtsverhältnis (Treuhandschaft); der Treuhänder, hier der Zessionar, hat gegenüber dem Schuldner der abgetretenen Forderung, die volle Rechtsstellung des Gläubigers der abgetretenen Forderung, von dieser darf jedoch im Innenverhältnis zum Zedenten nur im Rahmen der getroffenen Vereinbarung Gebrauch gemacht werden. Der Zessionar muss die Forderung zurückübertragen, wenn seine Forderung gegen den Zedenten erlischt. Sicherungsabtretung wird vielfach in Form der stillen Zession vorgenommen.

    Vgl. auch eigennützige Treuhandverhältnisse, Globalabtretung, Mantelzession.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Autoren der Definition

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com