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Spezialbanken

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kreditinstitute (Banken), die sich im Rahmen des Bankgeschäfts bes. Aufgaben widmen. Sie können sich beschränken auf: 1. Einen bestimmten Kundenkreis, indem sie die Einlagen nur oder doch überwiegend aus einer bestimmten Bevölkerungsschicht sammeln oder Kredite an bestimmte Kreise gewähren; Geschäftstätigkeit als Branche- und Konzernbanken.

    2. Spezialzweig des Bankgeschäfts:
    (1) Realkreditbanken, spezialisiert in Institute für städtische und landwirtschaftliche Grundstücksbeleihung, Schiffsbanken, Teilzahlungsbanken, Bausparkassen, Postbank u.a.;
    (2) Absatzfinanzierungsinstitute;
    (3) Institute des Abrechnungsverkehrs u.a.

    Der Begriff der Spezialbanken ist in der Statistik der Deutschen Bundesbank ungebräuchlich.

    Anders: Banken mit Sonderaufgaben.

    Gegensatz: Universalbanken.

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