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tarifäre Handelshemmnisse

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Sammelbegriff für handelspolitische Maßnahmen durch vertraglich vereinbarte Zölle (Vertragszollsatz). Ein Zoll ist das klassische Instrument des Protektionismus, mit dem sich ein Land einen Vorteil zulasten eines anderen Landes verschafft; die Erhebung von Zöllen wird auch als „tarifäre Protektion“ bezeichnet. Tarifäre Handelshemmnisse haben regulierende Wirkung beim Marktzugang. Diese Steuern werden auf Grundlage des Wertes oder der Menge des eingeführten Gutes berechnet und an den Staat oder die Zollunion abgeführt. Die grenzüberschreitenden Gütertransaktionen werden einer indirekten Steuer unterworfen (Importsteuer, Exportsteuer). Eine Importsteuer nennt man Einfuhrzoll. Sind die Steuern negativ, dann entstehen Subventionen, d.h. Importsubventionen oder Exportsubventionen. Die Steuern können auf Mengenbasis eingeführt werden (Mengenzoll, spezifischer Zoll), oder auf Wertbasis (Wertzoll, ad-valorem-Zoll). Tarifäre Handelshemmnisse führen zu einer Verzerrung zwischen den Weltmarktpreisen (Terms of Trade) und den im Inland relevanten Güterpreisen.

    Vgl. auch Handelspolitik.

    Gegenteil: nicht tarifäre Handelshemmnisse.

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