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Berufsausbildung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen (§ 1 III BBiG). Die Berufsausbildung vollzieht sich überwiegend im dualen System (duale Berufsausbildung) und den Vollzeitberufsschulen (Berufsschule).

    Vgl. auch Berufsausbildungsverhältnis, Berufsbildung, Berufsbildungssystem, betriebliche Ausbildung.

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