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Börsennotierung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zulassung eines Wertpapiers zum Handel an einer Börse. Emittenten börsennotierter Wertpapiere unterliegen den gesetzlichen Zulassungsfolgepflichten. Das beinhaltet z.B. die Pflicht zur Veröffentlichung von Ad-Hoc-Mitteilungen. In Deutschland ist damit der regulierte Markt (früher amtlicher und geregelter Markt) gemeint, nicht aber Unternehmen im Freiverkehr.
Vgl. auch Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel.
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