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Arbeitsvermittlung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Stellenvermittlung; 1. Begriff: Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung von Ausbildungs- und Arbeitsverhältnissen zusammenzuführen.

    2. Regelung: Die Arbeitsvermittlung ist eine der Hauptaufgaben der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Agenturen für Arbeit. Ein Vermittlungsmonopol hat die Bundesagentur für Arbeit aber seit 1994 nicht mehr (§§ 35 ff. SGB III). Während private Arbeitsvermittler grundsätzlich gewinnorientiert arbeiten, ist die Arbeits- und Ausbildungsvermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit eine unentgeltliche (§ 42 I SGB III), wenngleich nicht kostenlose Leistung.

    Anders: Arbeitnehmerüberlassung.

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