Zitierfähige Version
direkter Vertrieb
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Direktabsatz, Direktvertrieb, Direktverkauf, Direktgeschäft, direkter Absatz. 1. Vertriebssystem, bei dem der Verkauf von Herstellern und Großhändlern direkt an Letztverbraucher erfolgt: Die produzierten Güter gelangen ohne Einschaltung des Handels vom Produzenten unmittelbar zum Endnutzer. Marketingentscheidung im Rahmen der Absatzwegepolitik.
Der Hinweis auf die Hersteller- und Großhändlereigenschaft (entscheidendes Werbeargument) ist nach UWG nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
2. Formen: Haustürgeschäfte durch den Erzeuger oder durch Haushaltsvertreter, Fahrverkauf, Verkauf mittels eigener Stände auf Wochenmärkten oder über eigene Einzelhandelsfilialgeschäfte (Fabrikfilialen; Factory Outlet Center (FOC)).
Vgl. auch Verkaufsbüro, Verkaufskontor, Exportmusterlager.
3. Direkter Vertrieb auch auf dem „grauen Markt”: Einkauf der Konsumenten direkt beim Produzenten oder beim Cash-and-Carry-Großhändler (CC) zwecks Einsparung einer oder mehrerer Handelsspannen (Werkshandel, Betriebshandel, Belegschaftshandel, Behördenhandel und Beziehungshandel).
Vgl. auch Demigrossist.
4. Der direkte Vertrieb an den Letztverbraucher unterliegt u.U. gesundheitlichen und gewerbepolizeilichen Einschränkungen, z.B. Verbot des direkten Vertriebs von Arzneimitteln, des ambulanten Handels mit bestimmten Gegenständen; Reisegewerbe.
Gegensatz: Indirekter Vertrieb.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon