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Steuersystem

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Steuerordnung. 1. Begriff: Gesamtheit der in einem Land erhobenen bzw. mit einem bestimmten Sinngehalt zu erhebenden Steuern.
    a) I.e.S.: Darstellung der Vielzahl der gleichzeitig erhobenen Steuern (deskriptiver Aspekt).
    b) I.w.S.: Forderung nach einem logischen Zusammenhang aller Steuern (gestalterischer Aspekt).

    2. Arten: a) Nach der Art der Entstehung: historisches Steuersystem, rationales Steuersystem.
    b) Nach der Konzeption: äußeres Steuersystem, inneres Steuersystem.
    c) Nach der Anzahl der Steuerarten: monistisches Steuersystem, pluralistisches Steuersystem.

    3. Heutige Steuersysteme sind so vielgestaltig und komplex, müssen auf die föderalistischen Strukturen (Föderalismus) und verschiedenste politische Ziele Rücksicht nehmen, dass die Gestaltung rationaler Steuersysteme nur als theoretische Aufgabe bzw. - sofern überhaupt möglich - als Maßstab für eine „permanente Steuerreform“ denkbar ist.

    Vgl. auch Gemeindesteuersystem.

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