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Nachsichtakkreditive

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Oberbegriff für Akkreditive, bei denen die Auszahlung des Akkreditivgegenwerts an den Begünstigten nicht im Gegenzug zur Dokumentenaufnahme erfolgt (wie dies bei Sichtzahlungsakkreditiven grundsätzlich der Fall ist), sondern erst nach Ablauf der sog. Nachsichtfrist. Zu den Nachsichtakkreditiven zählen die Akkreditive mit hinausgeschobener Zahlung (Deferred-Payment-Akkreditive) sowie die Akzeptakkreditive, bei denen der Zahlungszeitpunkt bis zur Wechselfälligkeit hinausgeschoben ist.

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