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Baufinanzierung

Definition: Was ist "Baufinanzierung"?

Bereitstellung der benötigten Gelder für die Errichtung von Gebäuden (inkl. Erwerb des Grundstücks). Neben eigenen Mitteln werden Kredite (v.a in Form von Hypothekendarlehen) eingesetzt.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Eigenfinanzierung
    2. Fremdfinanzierung
    3. Bauzwischenfinanzierung

    Finanzierung der Baukosten von Gebäuden (einschließlich der Kosten von Grund und Boden, Außenanlagen und Baunebenkosten) sowie die Vor- und Zwischenfinanzierung der endgültigen Baufinanzierungsmittel. Baufinanzierung ist i.d.R. gemischte Finanzierung durch eigene und fremde Mittel.

    Eigenfinanzierung

    Eigenes Geld- oder Sachkapital (i.d.R. eigenes Grundstück) oder Eigenleistung (persönlich oder gemeinschaftlich erbrachte Bauleistungen) bzw. angespartes Guthaben auf einen Bausparvertrag.

    Fremdfinanzierung

    1. Hypothekendarlehen (Hypothekarkredit) gewähren Realkreditinstitute, Banken und Sparkassen, Versicherungsunternehmungen, Bausparkassen an Bausparer und Private sowie für den sozialen und öffentlich geförderten Wohnungsbau die Sozialversicherungsträger für ihre Mitglieder. Die Darlehen betragen im ersten Rang i.d.R. 60 Prozent der Gesamtkosten, bei gewerblichen Bauvorhaben werden zudem Abschläge vorgenommen. Bei der Möglichkeit, die dingliche Sicherung durch öffentliche Bürgschaften zu ergänzen, kann sich die Beleihungsgrenze erhöhen. Laufzeiten für Hypotheken zwischen zehn und zwanzig Jahren (Annuitätentilgung) liegen bei meist 1 Prozent Tilgung und Zinsen je nach Kapitalmarktlage.

    2. Bundesbaudarlehen für Sonderprogramme, z.B. Bundesumsiedlungs-, Versuchs- und Vergleichsbautenprogramm.

    3. Landesbaudarlehen für Länder- und Bundesprogramme, z.B. Industrieschwerpunktprogramme.

    4. Kommunaldarlehen für Landes- und Kommunalprogramme z.B. Stadtsanierung. Anstelle von Darlehen auch öffentliche Bürgschaften mit Zinszuschüssen und Annuitätsbeihilfen (Zinssubvention statt Kapitalsubvention).

    5. Restfinanzierungsmittel sind bes. Arbeitgeberdarlehen, Mieterdarlehen, Baukostenzuschüsse, Mietvorauszahlungen oder Verwandtendarlehen.

    Bauzwischenfinanzierung

    Zwischenfinanzierungsbedarf tritt auf, wenn
    (1) Eigenkapital ungenügend oder nicht bei Baubeginn vorhanden ist;
    (2) Belastungsreife des Baugrundstückes fehlt;
    (3) Auszahlungsbedingungen für das Fremdkapital ungünstig sind. Bauzwischenfinanzierung wird übernommen durch bes. Kreditinstitute gegen Abtretung der Auszahlungsansprüche aus dem Darlehensvertrag, ferner durch eigene Baufinanzierungsinstitute, meist im Rahmen einer Baubetreuung (z.B. Heimstätten-Gesellschaften oder ähnliche Bauträgerunternehmen) oder durch Banken und Sparkassen, u.U. durch den Hypothekengeber selbst zu bes. Bedingungen.

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