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Inzidenz

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    1. Begriff: Wirkungen einer finanzpolitischen Maßnahme (z.B. Steuererhöhung, Ausgabenvariation) auf die Einkommensverteilung, wobei unterstellt wird, dass alle Überwälzungsvorgänge abgeschlossen sind. Aufgabe einer Inzidenzanalyse ist es entsprechend, alle Unterschiede in der Einkommensverteilung ohne und mit finanzpolitischem Eingriff darzustellen.

    2. Formen:
    (1) nach der Berücksichtigung von Überwälzungsvorgängen: effektive Inzidenz (Berücksichtigung aller Überwälzungsvorgänge, d.h. Abzielung auf tatsächliche Verteilungswirkung), formale Inzidenz (keine Überwälzungsvorgänge, d.h. Abzielung auf vorgesehene Steuerlast);
    (2) nach der Art der Ausgaben- oder Einnahmenänderung: differenzielle Inzidenz, spezifische Inzidenz;
    (3) nach der finanzpolitischen Maßnahme: Ausgabeninzidenz, Budgetinzidenz, Steuerinzidenz;
    (4) nach dem Betrachtungsraum: makroökonomische Inzidenz (gesamte Volkswirtschaft), mikroökonomische Inzidenz (Einzelmarkt).

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