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Binnenmarkt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemein: Bezeichnung für einen internen Markt mit freiem Waren- und Dienstleistungsverkehr, mit freiem Kapitalverkehr sowie Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Niederlassungsfreiheit der Selbstständigen (Wirtschaftsgebiet).
2. Außenwirtschaft: Von der EU verwendeter Begriff zur Kennzeichnung des gemeinsamen Marktes der EU (Integrationstheorie).
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