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Aktienrückkauf

Definition: Was ist "Aktienrückkauf"?

Das Aktiengesetz erlaubt seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vom 27.4.1998 (BGBl. I 780) unter gewissen Auflagen den Rückauf der eigenen emittierten Aktien.

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    Das Aktiengesetz erlaubt seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vom 27.4.1998 (BGBl. I 780) unter gewissen Auflagen den Rückkauf der eigenen emittierten Aktien.

    Gesetzliche Grundlage bildet § 71 AktG. Neben der Erlaubnis, Aktien zurückzukaufen, um einen schweren, unmittelbar bevorstehenden Schaden von der Gesellschaft abzuwenden und einer Reihe anderer genau festgelegter Gründe, kann die Hauptversammlung den Vorstand ermächtigen, bis zu zehn Prozent der Anteile zurückzukaufen. Sie kann die Erlaubnis an einen bestimmten Zweck koppeln und Angaben zu dem Betrag machen, der für den Rückkauf genehmigt werden soll. Die Erlaubnis gilt für eine Frist von fünf Jahren.

    Beweggründe: Durch einen Aktienrückkauf können Unternehmen Eigenkapital an die Investoren zurückgewähren. Dieses Instrument bietet sich im Einzelfall an, wenn das Unternehmen einen außerordentlichen und ungewöhnlich hohen Gewinn erwirtschaftet hat, z.B. durch den Verkauf von Betriebsgrundstücken. Können diese Mittel nicht rentabel investiert werden, etwa weil sie für ein angemessenes Wachstum des Unternehmens nicht benötigt werden, können sie zur Steigerung des Werts der Investition für den Aktionär verwendet werden: Ein Aktienrückkaufprogramm lässt i.d.R. eine Steigerung des Aktienkurses und damit des Gewinns je Aktie erwarten. Der Aktienkurs ergibt sich aus der Multiplikation des Gewinns je Aktie mit ihrem spezifischen Kurs-Gewinn-Verhältnis. Faktisch kann der Aktienrückkauf aber auch dazu genutzt werden, Übernahmeversuche zu erschweren.

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