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Fremdbedarfsdeckung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Beschreibungsmerkmal von Unternehmungen bzw. Betrieben, v.a. zur Abgrenzung von Haushalten, wo zum Zweck der Eigenbedarfsdeckung gewirtschaftet wird.

    Vgl. auch Betriebswirtschaftslehre (BWL).

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