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Betriebseinnahmen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    einkommensteuerrechtlicher Begriff. Betriebseinnahmen sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind.

    Keine Betriebseinnahmen sind Einlagen.

    Gegensatz: Betriebsausgaben.

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