Direkt zum Inhalt

Eisenbahnfrachtbrief (CIM)

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Duplikatfrachtbrief; wird beim Bahntransport auf der Grundlage der „Convention International concernant le transport des Merchandises par chemin de fer” ausgestellt. Er erfüllt zunächst eine Beweisfunktion über den vom Absender erteilten Beförderungsauftrag. Das von der Deutschen Bahn AG mit dem Abfertigungsvermerk versehene Frachtbriefduplikat beinhaltet ein nachträgliches Verfügungsrecht (Dispositionsrecht) über die beförderten Waren, solange sie dem Empfänger noch nicht zur Verfügung gestellt wurden.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com