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Luftfrachtbrief

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Air Waybill, Air Consignement Note; Frachtbrief des Luftfrachtgeschäfts, fälschlich bisweilen als Luft-Konnossement bezeichnet. Der Luftfrachtbrief ist Frachtbrief, kein Konnossement; er kann nicht an Order ausgestellt oder begeben werden. Die ersten drei Ausfertigungen gelten als gleichwertige Originale.

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