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Günstigerprüfung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff aus dem Einkommensteuerrecht:
    (1) Die Prüfung, ob es für den Steuerpflichtigen günstiger ist, für seine Beiträge zu Altersvorsorgeverträgen (Riester-Rente) eine Zulage zu beantragen oder den Sonderausgabenabzug vorzunehmen; die Günstigerprüfung findet von Amts wegen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung statt, das Finanzamt hat die für den Steuerpflichtigen günstigste Behandlung vorzunehmen.
    (2) Die Prüfung, ob es für den Steuerpflichtigen günstiger ist, Kindergeld zu beziehen oder den Kinderfreibetrag und den Betreuungsfreibetrag in Anspruch zu nehmen (§ 31 EStG). Die Günstigerprüfung ist von Amts wegen vorzunehmen.

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