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Umsatz

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    1. Betriebswirtschaftlehre: Summe der in einer Periode verkauften, mit ihren jeweiligen Verkaufspreisen bewerteten Leistungen; auch als Erlös (v.a. im Rechnungswesen) bezeichnet.

    Vgl. auch Absatz.

    2. Umsatzsteuerrecht: Oberbegriff für Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben und Verbringungen. Nicht mit Umsatz dürfen verwechselt werden: Einfuhren, Erwerbe.

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