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AT-Angestellter

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    außertariflicher Angestellter; Angestellter, der eine über die höchste tarifliche Vergütungsgruppe (Bundes-Angestellten-Tarifvertrag (BAT)) hinausgehende Vergütung bezieht und nicht oder nicht in vollem Umfang unter den einschlägigen Tarifvertrag fällt. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung im Arbeitsvertrag.

    AT-Angestellte sind  abzugrenzen von leitenden Angestellte im Sinn von § 5 III BetrVG, für die das BetrVG, aber auch weitere arbeitsrechtliche Gesetze, wie das ArbZG, nicht gelten. AT-Angestellte unterfallen also in vollem Umfang dem BetrVG und anderen arbeitsrechtlichen Schutzgesetzen. Umstritten ist allerdings, inwieweit ihre Entlohnung dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 I Nr. 10 BetrVG unterliegt.

    Vgl. auch betriebliche Lohngestaltung.

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