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Importquote
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Außenhandel: bes. Form eines nicht tarifären Handelshemmnisses, bei dem das importierende Land die Importmenge auf ein bestimmtes Niveau beschränkt.
Vgl. auch freiwillige Exportbeschränkung, Äquivalenz zwischen tarifären und nicht tarifären Handelshemmnissen, Handelspolitik.
2. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung: Anteil der Importe am Bruttoinlandsprodukt (BIP).
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