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Revision von Markttransparenz vom 01.10.2009 - 11:34

Markttransparenz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Wissen über Marktvorgänge, v.a. hinsichtlich des Verhaltens anderer Wirtschaftssubjekte und über Marktkonditionen.

    Vollständige Markttransparenz (neben den Homogenitätsbedigungen ein Kriterium für vollkommene Märkte) liegt vor, wenn die Wirtschaftssubjekte alle wesentlichen Informationen über das Marktgeschehen, v.a. über die Preisbildung, besitzen. Je höher die Markttransparenz ist, desto leichter können die Handlungsträger die Aktions-Reaktions-Verbundenheit erkennen.

    Für Marktprozesse ist der Grad der Markttransparenz im Hinblick auf die Marktneben- und Marktgegenseite von Bedeutung, da hierdurch einerseits die Verhaltensweisen, andererseits die realisierbaren Wahlmöglichkeiten bestimmt werden. Markttransparenz stellt sich in Marktprozessen tendenziell um so schneller ein, je weniger Marktteilnehmer, v.a. Anbieter, vorhanden sind. Grund hierfür ist der Sachverhalt, dass durch Preissenkungen ausgelöste Abwanderungen von Kunden zu Konkurrenten rasch identifizierbar sind. Bei vielen Anbietern verteilt sich die Wirkung der Abwanderung auf viele Akteure und fällt im Verhältnis so gering aus, dass sie zumindest anfangs von zufälligen Schwankungen nicht unterschieden werden kann. Daher laufen Lernprozesse im Oligopol schneller als im Polypol ab, d.h., es kommt schneller zum Übergang von der poly- zur oligopolistischen Verhaltensweise (Aktions-Reaktions-Verbundenheit). Daneben ist für die Markttransparenz auch die Marktphase von Belang, da schnell mutierende Märkte die Herstellung von Markttransparenz erschweren.

    Auf die Schaffung von Markttransparenz zur Verhinderung von preislichen Wettbewerbsverstößen zielen identifizierende Preismeldestellen. In diesem Fall melden alle beteiligten Firmen Preisveränderungen an eine zentrale Stelle, die dann alle übrigen Firmen hiervon unterrichtet. Nicht erfasst werden dabei allerdings heimliche Preissenkungen, z.B. in Form von Nachlässen.

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