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Lieferantenkredit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kredit, den Lieferanten ihren Kunden durch Gewährung eines Zahlungsziels einräumen, eine typische Form des kurzfristigen Kredits.

    Fristen: im Durchschnitt ein bis drei Monate, zuweilen nach der Absatzdauer der gelieferten Waren (bis sechs Monate, auch länger) bemessen. Bis zum Zahlungseingang häufig Eigentumsvorbehalt. Da der Kunde bei früherer Zahlung i.d.R. Skonto abziehen kann (nach Zeitspannen gestaffelt), empfiehlt sich oft die Aufnahme eines Bankkredits zum Barkauf mit Skontoabzug.

    Der Lieferantenkredit bezweckt Absatzsicherung oder Beeinflussung der Geschäftsführung des Kundenunternehmens. Hohe Zinsbelastung durch Lieferantenkredit wird im Warenpreis einkalkuliert.

    Der Lieferantenkredit erscheint in der Bilanz unter der Bezeichnung „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen”.

    Bes. Form: Warenwechsel.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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