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Personalführung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: zielgerichtetes soziales Einflusshandeln im Rahmen von Profit- oder Non-Profit-Organisationen. Beteiligte sind neben einer Führungskraft mind. ein dieser weisungsmäßig unterstellter Mitarbeiter (Führung).

    2. Grundlegende Führungsaktivitäten sind Anweisung, Koordination und Überwachung bzw. Informieren, Instruieren und Motivieren (Performanz Management).

    3. Machtgrundlagen für die Ausübung von Einfluss können u.a. sein: Belohnungs- und Bestrafungsmacht, legitimierte Macht, Referenzmacht, Expertenmacht (Weg-Ziel-Ansatz).

    4. Unterschiedliche Formen der Verhaltensbeeinflussung finden im Führungsstil ihren Ausdruck.

    5. Als idealtypische Dimensionen des Führungshandelns (Führungsverhalten) gelten Mitarbeiterorientierung (Consideration) und Aufgabenorientierung (Initiating Structure). Vgl. Führungstheorien, Komplementäre Führung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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