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Sachversicherungen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Form der Schadenversicherung, die auf die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen versicherter Sachen, d.h. auf das sog. Sachsubstanzinteresse bzw. das Interesse am Sachwert abstellt. Die Sachversicherung ist weitgehend nach einem einheitlichen Muster gestaltet (und zwar nach dem der Feuerversicherung); die Unterschiede liegen v.a. im Umfang der versicherten Gefahren und versicherten Sachen und in gefahrenspezifischen Sonderregelungen. Weitere Versicherungszweige der Sachversicherung sind z.B. die verbundene Hausratversicherung, die verbundene Wohngebäudeversicherung, die Kfz-Kasko­ver­si­che­rung und die Transportversicherung.

    Anders: Personenversicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Kreditversicherung.

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