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Sachversicherungen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Realgüterversicherung. Sammelbezeichnung für alle Versicherungen, bei denen Schäden (Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen) an versicherten Sachen gedeckt sind, die also auf das sog. Sachsubstanzinteresse bzw. das Interesse am Sachwert abstellen. Die Sachversicherung ist weitgehend nach einem einheitlichen Muster gestaltet (nach dem der Feuerversicherung); die Unterschiede liegen v.a. im Umfang der versicherten Gefahren, der versicherten Sachen, der versicherten Schäden sowie in gefahrenspezifischen Sonderregelungen. Die Sachversicherung wird in aller Regel in Form der Schadenversicherung betrieben. Haupterscheinungsformen der Sachversicherung sind neben der Feuerversicherung z.B. die verbundene Hausratversicherung, die verbundene Wohngebäudeversicherung, die Kfz-Kaskoversicherung, die Transportversicherung sowie die technischen Versicherungen. Abzugrenzen von der Nominalgüterversicherung und der Personenversicherung.

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