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Sturmversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Versicherung gegen Sturmschäden an Gebäuden und beweglichen Sachen. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mind. der Windstärke acht laut Beaufortskala. Die Sturmversicherung ist ein eigenständiger Versicherungszweig im Rahmen der gebündelten Geschäftsversicherung. Weiterhin ist die Sturmgefahr in der verbundenen Hausratversicherung und der verbundenen Wohngebäudeversicherung mit gedeckt. Bei industriellen Risiken kann die Abdeckung über die Extended-Coverage-Versicherung erfolgen.

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