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Revision von Abbrucherlöse vom 28.02.2013 - 15:38
Abbrucherlöse
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Schrotterlöse; Erlöse, die bei der Veräußerung nicht mehr verwendbarer Vermögensgegenstände erzielt werden. Abbrucherlöse sind je nach Zuordnung des verschrotteten Vermögensgegenstandes Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge oder außerordentliche Erträge (Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)). Treten Abbrucherlöse im Zusammenhang mit aktivierten Abbruchkosten auf, wird eine Saldierung für zulässig angesehen.
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